Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bleibt Ihre Frage jedoch unbeantwortet und ist für die Allgemeinheit interessant können Sie diese hier eintragen. Andernfalls rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine Email - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bereitstellungszinsen für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag, fallen je nach Kreditinstitut, ab dem 2. - 9. Monat nach der Darlehenszusage an.
Auf Wunsch ist eine Verlängerung dieser Frist gegen einen Zinsaufschlag möglich. Dies lohnt sich aber nur, wenn der Zinsaufschlag geringer als der sonst von Ihnen zu zahlende Bereitstellungszins ist.
Ja, wobei 100% Finanzierung bedeutet, dass 100% des Kaufpreises und der Modernisierungs-bzw. Gestehungskosten als Darlehen gewährt werden.
Die Nebenkosten (Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden, da uns für über 100% Finanzierungen z.Zt. leider keine Bank zur Verfügung steht.
In letzterem Fall sollten Sie mit Ihrer Hausbank sprechen, sie müssen aber erhebliche Zinsaufschläge einkalkulieren.
Im allgemeinen nicht.
Eine Tilgung von beispielsweise 3% bedeutet ja nur, dass Sie im ersten Monat Ihrer Darlehensrückzahlung mit 3 Prozent beginnen.
Ab dem zweiten Monat steigt ja bereits die Tilgung, wenn auch sehr gering. Die Steigerung der Tilgung entspricht jeweils den ersparten Zinsen, somit bleibt Ihre Rate über den gesamten Zeitraum der Zinsfestschreibung konstant.
Ja, selbstverständlich.
Die aktuellen Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau finden Sie auf deren Website unter: https://www.kfw.de
Es ist möglich, ein Hypothekendarlehen von dem Eigentümer einer Immobilie zu übernehmen. Einen Anspruch darauf hat man allerdings nicht.
Die Gläubiger (zum Beispiel Hypothekenbanken) müssen dieser Übernahme zustimmen, d.h., das der Darlehensvertrag auf den neuen Eigentümer der Immobilie übertragen werden muss.
Vorteil dieser Übernahme ist, dass man sich die Neubestellung einer Grundschuld, die Löschung der alten Grundschuld und die damit verbundenen Kosten sparen kann.
Der ehemalige Eigentümer kann sich dadurch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung (Zahlung an die Gläubiger für vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag) sparen.
Eine Darlehensübernahme macht natürlich nur dann Sinn, wenn die Hypothekenzinsen am Markt höher sind, als die Zinsen, die der Vorgänger vereinbart hat.
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an den Kreditgeber zu bezahlenden Zinsrate.
Der vereinbarte Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit garantiert bestehen.
Der gem. Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins berücksichtigt preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Preisbestimmende Faktoren sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der Auszahlungskurs.
Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass auch die Nebenleistungen (wie z.B. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren oder Teilauszahlungszuschläge etc.) ausreichend zu klären sind. Diese sind nicht im Effektivzins enthalten.
Ein Disagio oder Damnum ist ein Auszahlungsabzug oder Auszahlungseinbehalt, der auch als vorab bezahlter Zins bezeichnet werden kann.
Für Selbstnutzer ist es nicht mehr steuerlich absetzbar. Da bei gleichem Effektivzins der Nominalzins und somit die Ratenhöhe sinkt, wird die Tilgung und die Gesamtlaufzeit ungünstig in die Zukunft verlagert.
Ein Forward-Darlehen soll den derzeit günstigen Zinssatz, unter Zahlung eines Zinsaufschlages, für die Zukunft sichern.
Es wird in der Regel für bis zu drei Jahre im Voraus angeboten. Ein Forward-Darlehen käme in Frage, wenn die Zinsbindung einer teueren Hypothek noch nicht abgelaufen ist. Sollte der Zinssatz aber nicht ansteigen, würde sich Ihr Zinsaufwand erhöhen.
Die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten, sollte in jedem Fall vor Vertragsschluss mit der Bank besprochen werden.
Einige Banken gewähren keine Sondertilgungsmöglichkeiten, andere nur nach Vereinbarung.
Bei einem Großteil unserer Bankpartner wird jedoch eine jährliche Sondertilgungsmöglichkeit von bis zu 5% vom ursprünglichen Darlehensnominalbetrag ohne Zinsaufschlag oder sonstige Kosten standardmäßig angeboten.
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