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Kategorien-Übersicht   ›   Energieausweis

Ja, wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen übernehmen wir generell die Erstellung des Energieausweises und tragen auch die Kosten.

Dies gehört zu unserem vollumfänglichen Service.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf sind nur denkmalgeschützte und kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.
Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes (= Energiebedarfsausweis).

Dadurch wird ein einheitliches Gütesiegel für Immobilien etabliert, welches mit den bekannten Energieeffizienzklassen von Elektrogeräten vergleichbar ist.

Der Energieausweis gibt an, wie hoch der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Gebäudes ist und zeigt Energiesparpotenziale auf. Dieser beinhaltet Kennwerte über die Gesamt-Energieeffizienz eines Objektes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Bei dem bedarfsbasierten Energieausweis wird die energetische Qualität der Gebäudehülle sowie der Heizungs- und Warmwasserbereitung berechnet.

Das individuelle Nutzerverhalten bleibt dadurch weitgehend unberücksichtigt.

Zur Berechnung des Energiebedarfs werden alle relevanten Faktoren, wie zum Beispiel die Größe des Gebäudes, Dämmzustand, Qualität der Heizungsanlage oder die Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers in die Berechnung einbezogen.

Da die Datenaufnahme aufwändig ist muss bei der Erstellung mit höheren Kosten als bei Verbrauchsausweis gerechnet werden.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird auf der Grundlage bekannter Verbrauchsdaten erstellt.

Diese Verbrauchsdaten ergeben sich durch Heizkostenabrechnungen bzw. Abrechnungen der Energieversorger.

Der Energieausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre für das gesamte Gebäude erstellt, für Nichtwohngebäude gilt zusätzlich die verbrauchte Strommenge. Hierbei müssen die Verbrauchsdaten klimabereinigt sein. Anhand von Referenzwerten aus statistischen Erhebungen werden die Verbrauchsdaten eingeordnet und verglichen.
Nach der Energieeinsparverordnung, welche am 01.10.2007 in Kraft getreten ist, muss der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes vorgelegt werden.

Dies gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wie Büro- und Verwaltungsgebäude oder Schulen. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche muss unter bestimmten Voraussetzungen der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

Ferner gilt für Bestandsgebäude seit 01.10.2007 die Ausweispflicht, wenn bereits nach früheren Vorschriften ein Energieausweis ausgestellt wurde, seit 01.07.2008 für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden und seit 01. 01. 2009 für Wohngebäude, die ab 1966 fertig gestellt wurden.

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