Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bleibt Ihre Frage jedoch unbeantwortet und ist für die Allgemeinheit interessant können Sie diese hier eintragen. Andernfalls rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine Email - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kosten für Sie als Verkäufer fallen nur für zu löschende Grundbuchlasten (Hypotheken, Wohnrechte etc.) von Seite des Grundbuchamtes an.
Wichtig sind auch eventuelle Vorfälligkeitszahlungen für die Ablösung bestehender Darlehen.
Die Notarkosten und Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, alle in Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Kosten tragen wir.
Selbstverständlich nicht, aber Sie können gern, wenn Sie möchten.
Wenn Sie nicht anwesend sein wollen oder können, informieren wir Sie aber natürlich immer unaufgefordert über das Ergebnis.
Nein, wir wissen, dass dies von den meisten Verkäufern nicht gewünscht wird.
Wir respektieren selbstverständlich Ihre Privatsphäre.
Bei leerstehenden Objekten sollten Sie allerdings unbedingt darüber nachdenken und nicht unterschätzen, dass so eine Maßnahme vielleicht genau den richtigen Käufer auf Ihre Immobilie aufmerksam machen kann.
Nein, natürlich nicht.
Wir stimmen uns Termine mit beiden Seiten ein paar Tage im Vorfeld ab. Sicherlich finden wir immer eine passende Lösung für alle Beteiligten. Nur wenn Sie einmal mehrere Tage verreisen sollten Sie uns entsprechend informieren.
Überhaupt kein Problem. Sie können sich viele Wege sparen.
Mit Ihrer Vollmacht beschaffen wir für Sie alle benötigten Dokumente wie z.B. Flurkarten, Grundbuchauszüge, Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis, Teilungserklärungen, Aufteilungspläne, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Versammlungsprotokolle etc..
Sollten wir wider Erwarten keinen Käufer für Ihre Immobilie finden, so ist dies allein unser Risiko.
Wir stellen Ihnen keine Aufwandsentschädigung oder Ähnliches in Rechnung, wie dies einige "schwarze Schafe" tun.
Es fallen für Sie in diesem Fall keinerlei Kosten an. Bedenken Sie, dass wir von einer erfolgsabhängigen Provision leben und daher alles tun, um einen Verkaufserfolg zu erreichen.
Sie bezahlen nur eine Maklerprovision, wenn wir Ihr Objekt auch tatsächlich vermitteln. D.h. erst nachdem der Notarvertrag von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, entsteht auch ein Anspruch auf Zahlung der Maklercourtage.
Sollte der Notarvertrag vorerst schwebend unwirksam sein, erhalten Sie auch erst dann eine Rechnung, wenn das Hindernis entfallen ist. Als Beispiel wäre hier eine vertraglich vereinbarte Baugenehmigung oder eine erforderliche Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes zu nennen.
Sie erhalten von uns wöchentlich einen Aktivitätenbericht bzw. informieren wir Sie in einem telefonischen Gespräch.
Hier erfahren Sie ganz genau, welche Aktivitäten in dieser Woche ergriffen wurden bzw. werden und wie die Resonanz sowie der aktuelle Stand der Vermarktung aussieht.
Zusätzlich können Sie sich auf unserer Website unter dem Punkt Objekt-Tracking jederzeit selbst einen Überblick verschaffen.
Die Vermarktungszeit für eine Immobilie beträgt nach neuesten Erhebungen statistisch in Deutschland durchschnittlich 8 Monate (Erstkontakt bis Notarvertrag).
Die meisten Immobilien verkaufen wir jedoch schon nach 1-2 Monaten. Siehe auch Menüpunkt Leistungen in Zahlen.
Eine genaue Aussage können wir erst treffen, wenn wir Ihr Objekt gesehen haben. Profitieren Sie von unserer Erfahrung, welche sich für Sie als Verkäufer immer auszahlt.
Systemmeldung
Diese Funktion ist leider technisch ohne Cookies nicht möglich.
Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Webbrowser oder fügen Sie eine Ausnahmeregel für www.garantica.de hinzu.