Aktualisierung

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bleibt Ihre Frage jedoch unbeantwortet und ist für die Allgemeinheit interessant können Sie diese hier eintragen. Andernfalls rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine Email - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stellen Sie uns Ihre Frage

Bitte das Ergebnis eintragen

Kategorien-Übersicht   ›   Teileigentum

Mit dem Hausgeld werden die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, insbesondere die Betriebskosten, Ausnahme Grundsteuer sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der Verwaltung sowie des gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums bezahlt.

Die Höhe der regelmäßigen Zahlung richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer. Es können jedoch andere Verteilungsschlüssel in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden.

Die Abrechnung erfolgt jährlich.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bestätigung der Baubehörde, dass die Räume und/oder Wohnräume, die im beiliegenden Aufteilungsplan benannt sind, in sich als abgeschlossen gelten.

Diese Bescheinigung ist mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Gründung von Teileigentum.
Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft müssen die Kosten von allen Eigentümern getragen werden.
Instandhaltungsrücklagen werden bei Gemeinschaftseigentum gebildet um mögliche, ggf. anfallende Reparaturmaßnahmen oder Ersatzinvestitionen am Gemeinschaftseigentum durchführen zu können.

Im WEG wird im Zuge der ordnungsgemäßen Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum vorgeschrieben, für kommende Instandhaltungsmaßnahmen Rückstellungen zu bilden. Jeder Wohnungseigentümer kann die Bildung einer solchen Rückstellung verlangen.

Systemmeldung

Diese Funktion ist leider technisch ohne Cookies nicht möglich.

Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Webbrowser oder fügen Sie eine Ausnahmeregel für www.garantica.de hinzu.