Im Normalfall nein. Um es auf den Punkt zu bringen: Realistische Gutachten sind leider so selten wie vierblättrige Kleeblätter
Aus jahrelanger Erfahrung können wir Ihnen versichern, dass bei Wertgutachten -
auch bei vereidigten Sachverständigen, oftmals eher das Honorar des Erstellers eine Berücksichtigung findet, als tatsächliche Marktfaktoren. Bedenken Sie bitte, je höher der Wert des Objektes, je höher auch die Rechnung für das Gutachten. (I.d.R. 1-1,2% des Verkehrswertes)
Nicht umsonst erkennt
keiner unserer Bankpartner ein fremdes Wertgutachten wirklich an. Gern helfen wir Ihnen aber bei der Einschätzung eines realistischen Verkaufspreises.
Es gibt allerdings Sonderfälle, z.B. minderjährige Eigentümer durch Erbschaft, in denen vom Vormundschaftsgericht ein Verkehrswertgutachten gefordert wird. Aber auch in diesem Fall, helfen wir Ihnen gern, diese Kosten zu umgehen, was oft möglich ist.