Aktualisierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das provisionspflichtige Angebot der Firma GARANTICA Wohnwerte GmbH ist vertraulich und nur für den Empfänger bzw. Auftraggeber bestimmt es ist freibleibend und unverbindlich, jede Weitergabe an Dritte ist untersagt, Irrtum oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Hinsichtlich der Objektangaben sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Behörden und Bauträger angewiesen. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben und Mitteilungen – auch über Bau- und Nutzungsbeginn, die Bonität sowie keine Gewähr für die Objekte und Geschäftsvereinbarungen bezüglich unserer Nachweise, Vermittlungs-/ bzw. Geschäftsangebote übernommen. Der Vermittler übergibt dem Interessenten die Unterlagen des Verkäufers ungeprüft.

Der Vermittler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

Spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer oder nochmalige Angebote von Dritten, auch wenn Sie zu anderen Bedingungen erfolgen, verpflichtet sich der Interessent unter Berufung auf das vorhergehende Angebot der GARANTICA Wohnwerte GmbH zurückzuweisen sowie die Ursächlichkeit der Angebote für einen späteren Vertragsabschluß nicht zu gefährden.

Erfolgt ein Vertragsabschluß zwischen dem Interessenten und dem nachgewiesenen Verkäufer erst nach Vertragsablauf, wird die volle Provision fällig, ungeachtet dessen, ob andere Objekte des Verkäufers gekauft, oder vom ursprünglichen Vertrag abweichende, im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende, wechselseitige Geschäfte abgeschlossen wurden.

Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. Gesamtwert des Vertrages einschließlich der eventuellen Übernahme von Grundbuchbelastungen etc..
Sie ist fällig mit Abschluß des notariellen Kaufvertrages und beträgt, wenn nicht im Exposé oder Maklerauftrag anders angegeben, je 3,57% (inkl. 19% Mehrwertsteuer) von Käufer- und Verkäuferseite.

Spätere Größen- oder Preisänderungen des Angebotes berühren – im Falle des Erwerbs – den durch den Nachweis bedingten grundsätzlichen Provisionsanspruch nicht.

Gibt der Empfänger/Interessent/Auftraggeber den erhaltenen Nachweis oder Angebote ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiter, und kommt durch den Verstoß gegen die vertrauliche Behandlung mit dadurch in die Lage des Kaufes versetzten anderen Personen ein Vertrag zustande, haftet der vorgenannte auch im Falle der Mitverursachung dem Vermittler/GARANTICA gegenüber für entgangene Provision bzw. Schadenersatz in gleicher Höhe.

Verzugszinsen gelten in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz ab dem Tag der Beurkundung bei Zahlungsverzug der Provisionszahlung als vereinbart.

Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, sofern diese Geschäftsgelegenheit nachgewiesen wurde, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

Der Vermittler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Die Aufnahme einer Maklerklausel in den Hauptvertrag sichert der Auftraggeber zu.

Die Firma GARANTICA Wohnwerte GmbH nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.

Sollten einzelne Bestimmungen der Rechtswirksamkeit ermangeln, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam.

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Dresden, Erfüllungsort ist ebenfalls Dresden. 

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