Sie können als Verbraucher Verbraucher gemäß § 312 g Abs. 1 BGB Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
GARANTICA Wohnwerte GmbH
Frankfurter Str. 8
01159 Dresden
Tel.: (0351) 79993140
Fax: (0351) 79993149
Email:
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den geschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Auf keinen Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Zustimmung zum Tätigwerden vor Ablauf der Widerrufsfrist und Rechtsfolge (§ 356 Abs. 4 S. 1 BGB)
Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Tätigkeit als Makler erst dann aufnehmen werden, wenn die 14-tätige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Sofern Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung geben, werden wir für Sie bereits vor dem Ablauf der Widerrufsfrist tätig bzw. erbringen eine Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Unter vollständiger Vertragserfüllung im Sinne des vorstehenden Satzes ist im juristischen Sinne die vereinbarte Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit und nicht der Abschluss des herbeizuführenden Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrages) zu verstehen.
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